Für Ärzte
Neuigkeiten.
Steigerung des Ausgabenvolumens für Heilmittel für 2014
Die beiden Organe der Selbstverwaltung haben eine Steigerung des Ausgabenvolumens für Heilmittel für 2014 in Höhe von 3,25% verkündet. Angesichts der Grundlohnsummensteigerung von 2,81% wird somit auch der Bedarf für eine intensivere Heilmittelversorgung in Deutschland gesehen.
Quelle DVE/2013
Langfristige Genehmigungen
Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.Juli 2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen / strukturellen Schädigungen (zB. Neurologische Erkrankungen oder Behinderungen) künftig eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Die in §8 Abs. 5 der HMR eingefügten Regelung sieht vor, dass sich die Beeinträchtigung aus der Begründung des Arztes ergeben sollen und die Genehmigung für mindestens ein Jahr lang gelten soll.
Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz (VStG) stellt in §32 Abs. 1a SGB V die Bestimmung der HMR nunmehr auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Damit verknüpft sind weitere Neuregelungen in §84 Abs. 8 Satz 6 (Berechnung von Richtgrößen) sowie §106 Abs. 2 Satz 18 SGB V (Wirtschaftlichkeitsfiktion). Somit unterliegen langfristig genehmigte Heilmittelverordnungen nicht mehr der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Vertragsarztes. Ferner sind die auf diese Verordnungen entfallenden Kosten bei der Vereinbarung von Richtgrößen nach §84 Abs. 6 SGB V zu berücksichtigen.
Quelle DVE/2013
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