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NEUE PFLEGEREFORM 2015 unterstützt mehr Menschen

Bislang hatten nur Menschen mit einer auf Dauer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (also insbesondere an Demenz Erkrankte) einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.

Das wird sich jetzt grundlegend ändern: Alle Pflegebedürftige, die eine Pflegestufe besitzen (0,I,II,III) haben Anspruch auf niederschwellige Betreuungs-und Entlastungsleistungen. Somit können monatlich, je nach Einstufung, 104€ bzw. 208€ von der Pflegekasse übernommen werden.

Das Ergotherapie Kompetenzzentrum ist anerkannter Anbieter niederschwelliger Betreuungsleistungen nach SGB XI §45 und unterstützt neben Erwachsenen/Senioren, auch Kinder und Jugendliche mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Unsere Betreuungsleistungen finden in Einzelbetreuung bei Ihnen zu Hause statt und haben folgende Ziele:

– Aktivitäten und Selbständigkeit der Pflegebedürftigen im gewohnten Umfeld erhalten

– Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und einer sozialen Isolation entgegenwirken

– Entlastung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Betreuungs-und Entlastungsleistungen für Erwachsene/Senioren können beispielsweise sein:

gemeinsames einkaufen und zubereiten einer ausgewogenen Mahlzeit; Tageszeitung vorlesen; sich unterhalten; singen; Spaziergänge; Gymnastik; Wanderungen; Handarbeiten; gestalterisch arbeiten; Fotoalben anschauen; Angehörigenarbeit; einfache Haushaltsarbeiten; zum Arzt begleiten; Kreuzworträtsel; beaufsichtigen

Betreuungs-und Entlastungsleistungen für Kinder und Jugendliche können beispielsweise sein:

Entspannung; Sport; Spaziergänge; spielen; kreative Dinge fertigen; Bilder malen; Geschichten vorlesen; jahreszeitlich bezogene Themen nutzen; beaufsichtigen; beim Essen unterstützen

Informieren Sie sich gern bei uns!